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NEWSLETTER NOVEMBER 2024

THEMEN

 
1. Ampel platzt – CSRD-Umsetzungsgesetz (CSRD-UG) auch?
2. Schon wieder ein neuer Bestätigungsvermerk
3. Eintragung als Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte kostet EUR 100
4. Praxisfall: Welcher Prognosezeitraum gilt im Abschluss?
5. Qualitätskontrolle: Wie lange warten Sie auf die Teilnahmebescheinigung?
6. Seminar Q4-24
7. Herausgeber
1.

Ampel platzt – CSRD-Umsetzungsgesetz (CSRD-UG) auch?

 

Die Ampel ist geplatzt, und Friedrich Merz wird bald Bundeskanzler. Da lege ich mich fest. Auf den weiteren Plätzen folgen Scholz und Habeck.

Jetzt bloß nichts falsch machen und zur falschen Zeit lachen, wird Armin Laschet ihm raten. Dann wird Laschet immerhin noch Bundesminister, wenn schon nicht mehr Kanzler.

Für den besten Kanzler hält sich natürlich weiter Markus Söder, der aber ganz bestimmt nach der vorgezogenen Bundestagswahl in Bayern bleibt und nicht nach Berlin ins Kabinett Merz wechselt, so wie auch Edmund Stoiber nicht unter Angela Merkel und davor Franz-Josef Strauß nicht unter Helmut Kohl dienen wollten.

Das Ampel-Aus ins Rollen brachte das FDP-Scheidungspapier: Wirtschaftswende Deutschland

Ein Schelm, wer ernsthaft glaubt, das Papier sei unabsichtlich an die Öffentlichkeit geraten. Konnte Christian Lindner so den Druck doch weiter auf den Bundeskanzler erhöhen. Nebenbei wurde FDP-Bundesverkehrsminister Volker Wissing düpiert, der wohl erst über die Öffentlichkeit vom Lindner-Plan erfuhr.

Was steht drin im FDP-Scheidungspapier?

Zur Belebung der deutschen Volkswirtschaft fordert die FDP eine deutsche EU-Initiative zur Aufhebung von CSRD, EU Tax-VO und CSDDD.

Es ächzt im Gebälk der EU-Bürokratie.

Vorerst muss Deutschland die CSRD aber weiter umsetzen. Ein EU-Vertragsverletzungsverfahren ist schon anhängig, weil die CSRD schon im Juli 2024 hätte umgesetzt sein müssen.

Der CSRD-Gesetzentwurf steckt mitten in der parlamentarischen Beratung:

Erste Lesung im Bundestag war Ende September. Sie dauerte 10 Minuten. Danach wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Rechtsauschuss überwiesen. Der hat bislang keine Anmerkungen zum Gesetzentwurf.

Zweite und dritte Lesung sollen am 8. November stattfinden, und das Gesetz noch Ende Dezember beschlossen werden.

Auch FDP-Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann trat zurück.

Für seinen Bruch mit Christian Lindner wurde Volker Wissing mit dem Posten als Bundesjustizminister belohnt. Jetzt führt er zwei Ministerien. Sicher wird er sich da nicht vorrangig um die CSRD-Umsetzung kümmern, dennoch:

Die CSRD-Umsetzung noch dieses Jahr und die WP-Vorbehaltsaufgabe sind ein klein wenig unwahrscheinlicher geworden. Die Bundesregierung hat keine Mehrheit mehr im Bundestag.

Bestimmt geben sich die WP-Lobbyisten jetzt im Ministerium wieder die Klinke in die Hand.

Erinnern Sie sich: „Gesetzgebung ist Teamarbeit“ schrieb das IDW neulich und verkündete voller Stolz, dass auch Dr. Marco Buschmann auf dem IDW Jahreskongress in München sprach.

Gottlob, dieser Kontakt ist ja nun erkaltet.

   
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2.

Schon wieder ein neuer Bestätigungsvermerk

 

IDW-Bestätigungsvermerke haben inzwischen eine Halbwertszeit von einem halben Jahr. Das IDW hat offenbar daran Gefallen gefunden, uns jährlich einen neuen Bestätigungsvermerk zu präsentieren.

Letztes Jahr kamen die neuen IDW GoA auch im Mittelstand an. Die neuen IDW GoA gelten vereinfacht seit kalendergleichem Geschäftsjahr 2023 (= Prüfungssaison 2024).

Reformiert wurde dabei auch der Bestätigungsvermerk. Die 400er Reihe der IDW PS wurde angepasst: Aus „Unrichtigkeiten und Verstößen“ wurden „Irrtümer und dolose Handlungen“.

Jetzt wurde die 400er Reihe der IDW PS zum Bestätigungsvermerk schon wieder geändert.

Diese neuen Änderungen gelten vereinfacht schon ab kalendergleichem Geschäftsjahr 2024 (= Prüfungssaison 2025).

Dabei wurden insb.

  • fehlerhafte Übersetzungen zu den originalen englischsprachigen ISA zum Bestätigungsvermerk und
  • fehlerhaft übernommene Begriffe aus ISA (DE) und IDW PS

behoben.

Auch hier gibt es inhaltlich keinen Unterschied. Die neuen Begriffe meinen dasselbe.

Drum spricht das IDW auch von „redaktionellen Änderungen“.

Sogar der Klammerzusatz „(10.21)“ der 400er-Reihe der IDW PS bleibt unverändert. So kaschiert das IDW seine ungeplante Änderung.

Wir besprechen die Änderungen direkt in Q1-25 bei PR1MUS.

Zwei Fragen habe ich noch:

Wieso, liebes IDW, fummelst Du eigentlich so oft am Bestätigungsvermerk herum, obwohl sich

  • weder das HGB
  • noch der originale englischsprachige ISA 700

ändern? Fehlt es Dir an Kompetenz?

   
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3.

Eintragung als Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte kostet EUR 100

 

Wer gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen von Nachhaltigkeitsberichten durchführen will, muss sich als registrierter Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte im Berufsregister eintragen lassen.

Noch sind keine Anträge möglich: Die Wirtschaftsprüferkammer wartet ab, bis das CSRD-Umsetzungsgesetz inkraftgetreten ist.

Was kostet der Antrag?

Meine Prognose: Die Wirtschaftsprüferkammer übernimmt die Gebühr der vergleichbaren Eintragung der Anzeige der Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer, also EUR 100.

Die Eintragung als registrierter Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte ist übrigens unabhängig von einer tatsächlichen Tätigkeit als Prüfer von Nachhaltigkeitsberichten. Auch vBP und BPG können sich eintragen lassen.

Wie viele Prüfer werden sich eintragen lassen?

Alles ist möglich:

  • Untergrenze dürften 2.700 Anträge sein, so viele gesetzliche Abschlussprüfer gibt es.
  • Obergrenze dürften 12.000 Anträge sein, so viele Prüfer können vom Bestandsschutz (Fortbildung statt Examen, WPK: Grandfathering) Gebrauch machen.
   
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4.

Praxisfall: Welcher Prognosezeitraum gilt im Abschluss?

 

Vorab:

Das HGB kennt weder Prognose noch Prognosezeitraum. Es kennt auch keine Einschätzung zur Unternehmensfortführung. Sondern es lässt den Stichtagsgrundsatz auch bei der Unternehmensfortführung gelten.

Dessen ungeachtet fordert IDW PS 270 n.F. (10.21) eine Einschätzung der Geschäftsführung und deren Beurteilung des Prüfers. So macht das IDW den Prüfern das Leben schwer.

Welcher IDW-Prognosezeitraum gilt im Abschluss?

Grundsatz: 12 Monate ab dem Abschlussstichtag.

Der kann sich nach IDW aber beliebig verlängern.

Beispiel:

Die neue Bundesregierung stoppt, frisch im Amt, direkt Anfang nächsten Jahres die Subventionen mit Ablauf des Jahres 2026.

Die Subventionen sind für ein Unternehmen überlebenswichtig. Die Nachricht trifft das Unternehmen noch während der Aufstellung des Abschlusses 2024.

Nach IDW muss dieses bestandsgefährdende Ereignis bei der Einschätzung der Unternehmensfortführung für das Jahr 2024 berücksichtigt werden, auch wenn es außerhalb des Zwölfmonatszeitraumes liegt.

Dann verlängert sich der Prognosezeitraum von einem Jahr (2025) auf drei Jahre (2025, 2026, 2027). Im Extremfall muss das Unternehmen schon im Abschluss 2024 von Fortführungswerten auf Zerschlagungswerte übergehen. So will es das IDW.

   
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5.

Qualitätskontrolle: Wie lange warten Sie auf die Teilnahmebescheinigung?

 

Die Qualitätskontrolle ist so gut wie geschafft. Seinen Bericht schickt der Prüfer für Qualitätskontrolle an die Wirtschaftsprüferkammer.

Rund 500 Qualitätskontrollberichte bekommt die Kommission für Qualitätskontrolle jedes Jahr. Das macht knapp drei Berichte pro Arbeitstag.

Noch vor ein paar Jahren brauchte die Kommission für Qualitätskontrolle etwa ein halbes Jahr zur Bearbeitung eines Berichtes. Inzwischen sind Wartezeiten von bis zu einem Jahr üblich.

Den Eingang des Qualitätskontrollberichtes bestätigt die Wirtschaftsprüferkammer per Brief. Den heftet man ab. Und wartet.

   
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6.

Seminar Q4-24

 

Hier gibt es die Tagesordnung.

 

Wir sehen uns – PR1MUS voraus®

   
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7.

Herausgeber

 

WP StB Mark Schüttler – Memeler Weg 44 – 58511 Lüdenscheid

info@primus-seminare.de

 
   
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