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NEWSLETTER JANUAR 2025

THEMEN

 
1. Bravo: Von der Kanzlerdämmerung zur CSRD-Dämmerung
2. Seminar Q1-25
3. Primus-Wissen
4. Herausgeber
1.

Bravo: Von der Kanzlerdämmerung zur CSRD-Dämmerung

 

Es blüht der Holunder den ganzen Sommer mitunter
und nur die Nachhaltigkeit, die blüht’s ganze Jahr.

Dr. Lindner sei Dank: Am 6. November 2024 platzte die Ampelkoalition.

Und so ist die CSRD weiter nicht in deutsches Recht transformiert. Wird sie so schnell auch nicht, denn:

Es ist Wahlkampf, und dank der Diskontinuität verfallen mit Ablauf dieser Legislaturperiode alle unerledigten Gesetzesvorhaben. Die künftige Bundesregierung wird also erst einen eigenen neuen Gesetzentwurf verschieden müssen, der dann in den Bundestag eingebracht wird.

Alles auf null: So ist auch die im CSRD-Gesetzentwurf geplante WP-Vorbehaltsaufgabe zum Leidwesen von WPK und IDW noch nicht ausgemacht. Gut so. Das entscheidet die neue Bundesregierung.

Doch gibt es aktuell noch die alte Bundesregierung:

In ihrer gemeinsamen Eingabe an die neue EU-Kommission vom 17. Dezember 2024 fordern

  • Bundesjustizminister Dr. iur. Wissing (parteilos)
  • Bundesfinanzminister Dr. rer. pol. Kukies (SPD)
  • Bundeswirtschaftsminister Dr. phil. Habeck (Grüne) und
  • Bundesarbeitsminister Heil (SPD)

einen massiven Bürokratie-Befreiungsschlag von CSRD & Co.

Was liegt an?

Die vier Bundesminister fordern:

Anpassung der Größenschwellen

Nach CSRD müssen auch mittelständische große Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften einen Nachhaltigkeitsbericht in ihren Lagebericht aufnehmen.

Den Rechtsfolgen einer großen Gesellschaft unterliegt, wer an zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens zwei von drei Merkmalen überschreitet (§ 267 Abs. 3 Satz 1 HGB):

  • Bilanzsumme: Mio. EUR 25
  • Umsatzerlöse: Mio. EUR 50
  • Arbeitnehmer: 250

Die Bundesminister wollen, dass aber die viel höheren CSDDD-Schwellen gelten. Dann gilt der Nachhaltigkeitsbericht nur für den, der

  • mindestens Mio. EUR 450 Umsatzerlöse (das ist das 9-fache) und
  • mindestens 1.000 Arbeitnehmer (das ist das 4-fache)

hat.

 

Verschiebung des Nachhaltigkeitsberichtes

Dann noch immer berichtspflichtige große Gesellschaften sollen erst für Geschäftsjahr 2027 anstatt Geschäftsjahr 2025 ihren ersten Nachhaltigkeitsbericht aufstellen müssen.

 

Weniger Angabepflichten und Datenpunkte

Die sektorübergreifenden ESRS (Set 1) sehen rund 80 Angabepflichten nebst 1.000 Datenpunkten vor, zu viel, meinen die Bundesminister und fordern eine 50%ige Reduktion.

 

Verzicht auf sektorspezifische ESRS

Auf weitere sektorspezifische ESRS (Set 2) mit noch mehr Angabepflichten und Datenpunkten soll verzichtet werden.

Schon jetzt überfordert ist die EU-Kommission: Sie hat die Einführung sektorspezifischer Standards auf das Jahr 2026 verschoben.

 

Aufhebung auf EU Tax-VO

Die EU-Taxonomie-Verordnung soll aufgehoben werden.

 

Die Regierung kurz vor ihrem Ziel,
zeigt doch noch, was sie kann, mit Stil
unverhofft dreht sich das Blatt,
vielleicht läuft doch noch alles glatt.

 

Zwei Fragen habe ich noch

Warum berichten WPK und IDW eigentlich nicht über die Eingabe der Bundesminister?

Weil ihnen die begehrte Anhebung der Schwellen und Verschiebung um zwei Jahre nicht gefällt, woll?

 

Literatur

  • Table.Briefings, Berichtspflichten: Wie Deutschland die CSRD abschwächen will, 17.12.2024.
  • FAZ, Kukies: Zu viele Berichte, FAZ, 24.12.2024.
  • Schüttler/Gschrei, Nachhaltigkeitsreporting – Willkommen im autonomen Bürokratieabbau, Über Vision, Bastion, Frustration, Mission und Konklusion, Ein Trauerspiel in sechs Akten, DB 2024, 477.
   
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2.

Seminar Q1-25

 

Das erste Quartal 2025 steht vor der Tür.

Hier gibt es die Tagesordnung.

Wir beschäftigen uns nicht mit CSRD & Co, sondern insb. mit

  • dem neuen Bestätigungsvermerk 2024
  • der Abschlussunterzeichnung bzw. Vollständigkeitserklärung nach § 245 HGB-E bzw. ISA (DE) 580 und
  • Prognosezeiträumen in Abschluss und Lagebericht (IDW PS 270 n.F. (10.21), DRS 20)
   
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3.

Primus-Wissen

 

Muster-Auftragsbestätigungsschreiben 2024 und Muster-Prüfungsberichte 2024 stehen zum Download bei Primus.Wissen bereit.

Einen Überblick über die in den letzten Monaten bereitgestellten Dokumente gibt es hier.

 

Ihnen allen ein glücklich-gelingendes Jahr 2025.

Wir sehen uns – PR1MUS voraus ®

   
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4.

Herausgeber

 

WP StB Mark Schüttler – Memeler Weg 44 – 58511 Lüdenscheid

info@primus-seminare.de

 
   
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