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Fachnachrichten plus

NEWSLETTER DEZEMBER 2024

THEMEN

 
1. Unternehmenssterben: Wo Du hingehest, da will auch ich hingehen
2. Land ohne Führung – Unternehmen in der Krise
3. Transparenzregister: Geschäftsführer muss sich selbst bevollmächtigen
4. WPK-Abschlussdurchsicht: Krieg in der Ukraine als wertbegründendes Ereignis
5. Liste über Verbleib der Prüfungsberichte
6. Herausgeber
1.

Unternehmenssterben: Wo Du hingehest, da will auch ich hingehen

 

Ein bekanntes Kirchenlied lautet: „Wo Du hingehest“. Der Text kommt aus der Bibel.

Wo Du hingehest, da will auch ich hingehen
und wo Du bleibst, da bleibe auch ich!
Dein Volk ist mein Volk, Dein Gott ist mein Gott!
Wo du stirbst, da sterbe auch ich.
Wo du ruhst, will ich begraben sein.
Und nur der Tod soll uns scheiden.

Viele Mittelständler folgten in den letzten Jahren ihren Automobilherstellern und bauten Werke im Ausland.

Gerhardi Kunststofftechnik GmbH, Lüdenscheid, meiner Heimatstadt, ist solch ein Unternehmen. Die Ursprünge des Unternehmens gehen zurück bis ins 18. Jahrhundert. Damals produzierte man noch Schnallen aus Messing und Kupfer, heute insb. Kühlergrille.

Und so hat Gerhardi heute nicht mehr nur Werke in Westfalen, sondern auch ein Werk in Alabama, USA, wo auch Mercedes produziert. Wo Du hingehest, da will auch ich hingehen. Gemeinsamer Endkunde ist der Autofahrer. Dein Volk ist mein Volk.

Jetzt ist Gerhardi insolvent. Wieder kippt ein mittelständisches Unternehmen. Sogar die WirtschaftsWoche berichtete.

Die Gründe? Immer dieselben.

Dazu Auto-Experte Prof. Dr. Ferdinand Dudenhöffer in deutlichen Worten:

„Deutschland versinkt im Sumpf: Wir haben Migrationsprobleme, Steuerprobleme, die teuerste Energie der Welt. Wir haben keine Strategie und machen bestenfalls kleine, kurzfristige Programme.“ (n-tv.de, Autozulieferer sitzen auf gepackten Koffern, 27.11.2024).

Ob Bundeswirtschaftsminister Dr. Habeck wohl weiß, was eine Insolvenz ist?

Gerhardi zählt 1.500 Mitarbeiter. Nur der Tod soll uns scheiden.

 

Literatur

  • n-tv.de, Autozulieferer sitzen auf gepackten Koffern, 27.11.2024.
  • WirtschaftsWoche, Autozulieferer Gerhardi stellt Insolvenzantrag, 26.11.2024.
  • NZZ, „Der Spott des deutschen Kanzlers verrät seine Unsicherheit“, Interview mit Veronika Grimm und Clemens Fuest, 20.11.2024.
   
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2.

Land ohne Führung – Unternehmen in der Krise

 

Anfang November überreichte der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage Noch-Bundeskanzler Olaf Scholz sein Jahresgutachten 2024/25.

Der Sachverständigenrat kommt zu vernichtenden Ergebnissen:

Die deutsche Wirtschaft befindet sich in der Stagnation und fällt im internationalen Vergleich weiter zurück. Die Krise ist konjunkturell und strukturell begründet.

Von 2020 bis 2024 wuchs Deutschlands reales Bruttoinlandsprodukt kumuliert um 0,1 %. Das ist nichts.

Die Arbeitslosenquote steigt, besonders im Kernbereich der deutschen Industrie: Fahrzeug- und Maschinenbau. Trotz deutlich steigender Reallöhne bleiben die privaten Konsumausgaben aber ungewöhnlich schwach. Grund sind Zukunftsängste, insb. Angst vor Verlust des Arbeitsplatzes.

Inzwischen täglich gibt es Meldungen über Arbeitsplatzabbau.

Deutschland ist Schlusslicht in Europa, und Europa ist Schlusslicht in der Welt.

Zum Vergleich: China und Indien haben Wachstumsraten zwischen 4 % und 8 % p.a.

Jahrzehntelang war globales Wachstum wichtiger Treiber deutscher Exporte. Das gilt nicht mehr: Deutschlands Exportelastizität in Bezug auf die Weltwirtschaft sinkt.

Mit einem Satz: Deutschland produziert zu teuer. Ursachen sind:

  • zu hohe Löhne und Gehälter
  • zu hohe Energiekosten
  • steigende Fertigungstiefen anderer Länder, insb. China
  • zu hohe Bürokratiekosten

Dafür haben wir CSRD & Co. Das macht uns keiner nach in der Welt!

 

Literatur

Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Versäumnisse angehen, entschlossen modernisieren, Jahresgutachten 2024/25, 1.11.2024.

   
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3.

Transparenzregister: Geschäftsführer muss sich selbst bevollmächtigen

 

Kürzlich brauchte ich einen neuen Zugang zum Transparenzregister. Ich registrierte mich.

Und bekam wenige Tage später Nachricht. Die Registrierung könnte nicht abgeschlossen werden.

Es fehlte der Nachweis, dass ich zur Einsichtnahme berechtigt wäre.

Man bat mich um „aktuelles Schreiben“, aus dem hervorginge, dass ich Einsichtnahmen für meine WP-Praxis durchführen dürfte:

„Das Schreiben ist durch eine vertretungsbefugte Person zu unterzeichnen. (..) Einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer / Prokuristen können das Berechtigungsschreiben in der Regel selbst ausstellen.“

Meine Frage ans Transparenzregister blieb zunächst unbeantwortet:

Ich hatte wissen wollen, wie sich ein einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer selbst bevollmächtigen könne. Mehr gehe nicht.

Drum hakte ich vierzehn Tage später nach und erfuhr wieder:

Erforderlich wäre ein z.B. durch den einzelvertretungsberechtigen Geschäftsführer unterzeichnetes Schreiben, aus dem hervorginge, dass der einzelvertretungsberechtige Geschäftsführer zur Einsichtnahme ins Transparenzregister berechtigt wäre. Das diente auch der Sicherheit meines Unternehmens.

Kurzerhand „bevollmächtigte“ ich mich selbst. Klappte dann auch.

Liebes Transparenzregister: Ich schätze, dass Du Dich um mich sorgst.

Um aber Missbrauch z.B. durch Mitarbeiter auszuschließen, bedürfte es schon eines an die Geschäftsführung gerichteten Briefes, woll?

   
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4.

WPK-Abschlussdurchsicht: Krieg in der Ukraine als wertbegründendes Ereignis

 

Vor kurzem bekam er Post von der Wirtschaftsprüferkammer.

Die WPK-Abschlussdurchsicht meckerte über einen vom Kollegen geprüften Abschluss 2023. Der war gerade erst offengelegt worden, schon blickte die Abschlussdurchsicht darüber.

Die Abschlussdurchsicht wollte wissen, warum das Unternehmen den Ukraine-Krieg noch als wertbegründendes Ereignis angegeben hätte. Schließlich wäre der Krieg schon im Jahr 2022 ausgebrochen, könnte also im Abschluss 2023 kein wertbegründendes Ereignis mehr sein.

Liebe Wirtschaftsprüferkammer, Du kennst wohl Deinen eigenen Jahresabschluss 2023 nicht.

Du selbst berichtest in Deinem eigenen Jahresabschluss 2023 über den Ukraine-Krieg als wertbegründendes Ereignis. Lesen wir gemeinsam:

Ereignisse nach dem Abschlussstichtag: Der anhaltende russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die damit zusammenhängenden wirtschaftlichen Folgen wirken sich auch im Jahr 2024 vor allem auf die Entwicklung von Inflation und Zinsen, sowie auf die Aktien- und Bondskurse an den Kapitalmärkten aus“ (WPK, Jahresabschluss 2023, Anhang, Abschn. 5.6).

Selbstverständlich kann der Ukraine-Krieg auch im Abschluss 2023 wertbegründendes Ereignis sein, wenn die Folgen im Jahr 2024 eintreten. Die WPK-Abschlussdurchsicht irrt.

Bleibt zu erwähnen, dass die WPK-Anhangangabe unvollständig ist, denn:

Im Anhang anzugeben sind wertbegründende Ereignisse besonderer Bedeutung mit Art und finanziellen Auswirkungen (§ 285 Nr. 33 HGB).

  • Bei Art genügt ein Kurzhinweis, z.B. auf den Krieg in der Ukraine. Das passt.
  • Bei finanziellen Auswirkungen müssen Tendenzaussagen erfolgen, z.B. „erheblich beeinträchtigen“ oder „deutlich mindern“. Der Leser muss wissen, wohin die Reise geht: Wird es besser oder schlechter? Sonst ist die Angabe inhaltsleer. Das passt nicht: Bei der WPK-Anhangangabe fehlen die finanziellen Auswirkungen.

Und so verfestigt sich mein Eindruck weiter: streng bei Ihren Mitgliedern – lax bei sich selbst. Das ist die Wirtschaftsprüferkammer.

 

Literatur

PR1MUS, Falsche Welt, Dir traue ich nicht – WPK-Jahresabschluss und -Lagebericht 2023 (Worst Practice), Q4-24.

   
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5.

Liste über Verbleib der Prüfungsberichte

 

Lassen auch Sie Ihre Mandanten eine Liste über den Verbleib der Prüfungsberichte führen?

Die Liste wird wichtig, wenn Prüfungsberichte wieder eingezogen werden sollen, z.B. weil der Bestätigungsvermerk widerrufen wird oder der Prüfungsbericht einen redaktionellen Fehler hat.

Kürzlich wollte ein Unternehmen vom Prüfer wissen: Wo findet sich die Anforderung zum Führen der Liste?

Hier helfen uns die Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) weiter:

Darin steht, dass die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Prüfers der Zustimmung des Prüfers bedarf (vgl. z.B. § 6 Abs. 1 IDW AAB 2024). Berufliche Äußerungen sind insb. Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk. Die Empfängerliste dient der Einholung dieser Zustimmung.

Übrigens:

Papiergebundene Berichte können einfach wieder eingesammelt werden, der mit qualifizierter elektronischer Signatur versehene elektronische Bericht dagegen nicht.

Dazu die Wirtschaftsprüferkammer: „Selbst wenn der Mandant die Datei zurücksendet, verbleibt eine Kopie in seinem System“ … ach was?!

Die Wirtschaftsprüferkammer empfiehlt dazu, das Unternehmen

  • aufzufordern, die Datei nebst Kopien zu löschen und etwaige Ausdrucke zu vernichten sowie
  • zu veranlassen, dass Dritte den elektronischen Bericht ebenfalls zu löschen bzw. vernichten

 

Literatur

WPK, Elektronische Prüfungsvermerke und -berichte, Praxishinweis, 13.2.2024, insb. Frage 27.

 

 

Wir sehen uns – PR1MUS voraus®

   
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6.

Herausgeber

 

WP StB Mark Schüttler – Memeler Weg 44 – 58511 Lüdenscheid

info@primus-seminare.de

 
   
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