Politiker müssen eine Vision haben, wollen sie nicht nur Verwalter sein, z.B.
Bundeskanzler | Vision |
Adenauer | Westbindung |
Brandt | Annäherung BRD – DDR |
Kohl | Wiedervereinigung |
Schröder | Agenda 2010 |
Merkel | ? |
Scholz | ? |
Auch Ursula von der Leyen hat eine Vision: Ab 2050 soll die EU klimaneutral sein. Dazu präsentierte sie im Dezember 2019 den European Green Deal.
Schon ihre zweite Chance: Als Bundesverteidigungsministerin war sie ohne Vision.
Die EU allein kann den Klimawandel nicht aufhalten. Deshalb soll die EU weltweiter Vorreiter sein.
Schwierig, wenn man sich nicht einmal darüber einig ist, dass der Schutz unserer Welt ein gigantischer Kraftakt ist. Donald Trump etwa spottet angesichts des Klimawandels: „Wir werden ein bisschen mehr Grundstücke am Strand haben, was nicht das Schlechteste auf der Welt ist“ (SZ, 10.6.2022).
Zum Green Deal gehört die Nachhaltigkeitserklärung im Lagebericht:
„Tu Gutes und sprich darüber!“
Ab Geschäftsjahr 2025 sind auch große Gesellschaften (z.B. GmbH, GmbH & Co. KG) betroffen. Man muss dazu nicht kapitalmarkorientiert sein.
4 Dinge ändern sich:
- Mehr Unternehmen müssen berichten.
- Es muss sehr viel mehr berichtet werden.
- Die Nachhaltigkeitserklärung wird genau normiert.
- Die Nachhaltigkeitserklärung wird prüfungspflichtig.
CSRD, CSDDD, ESRS, EU Tax-VO, ESEF, LkSG …
Nachhaltigkeit ist das Thema im Mittelstand – und Schwerpunkt bei PR1MUS in Q4-23.
Von der Leyen ist entzückt – ob wir vor ihrer Strahlkraft gar erblinden?
Unternehmen und Prüfer sind frustriert:
Die müssen nämlich tausende von Seiten Gesetze verstehn. Und werden dafür durchs Fegefeuer gehn.
Dazu braucht es massive personelle, zeitliche und finanzielle Kapazitäten. Schnell ist im Jahr ein sechsstelliger Betrag dafür futsch.
Ein neues Rechnungswesen muss her: Investitionen müssen grünen und nicht-grünen Wirtschaftstätigkeiten zugeordnet werden. Das braucht eine neue Anbu. Umsatzerlöse und Betriebsausgaben müssen ebenso verteilt werden. Das braucht einen neuen Kontenrahmen.
Wer soll das alles machen?
Selbst die Verwaltung hat kapituliert, zwei Beispiele:
- Die technischen Bewertungskriterien für alle sechs EU-Umweltziele mussten von Gesetzes wegen schon bis Ende 2021 vorliegen. Erst im Juni 2023 war Brüssel soweit.
- Als EU-Verordnung sind die Berichterstattungsstandards (ESRS) Gesetz. Die amtliche Übersetzung auf deutsch ging in die Hose. Brüssel war überfordert. Und auch Berlin war überfordert. Das Bundesjustizministerium sah sich nicht in der Lage, die Übersetzungsfehler zu finden. Kurzerhand bat man das DRSC um Hilfe.
Wie soll man sich an Gesetze halten, die verspätet kommen oder falsch übersetzt werden? Deshalb die Anschlussfrage:
Was ist autonomer Bürokratieabbau?
Autonomer Bürokratieabbau ist, wenn Verwaltung, Unternehmen und Prüfer in den Selbstverteidigungsmodus übergehen:
Gesetze werden nicht beachtet, weil man keine Zeit hat, sie zu beachten (vgl. Cicero, 10-23, 85).
So wird es kommen. Der Start in die Nachhaltigkeitserklärung wird holprig.
Alle werden pragmatische Wege gehen.
Während sich von der Leyen verrennt und sich die Flügel verbrennt …
… ist ausgerechnet Bundeswirtschaftsminister Habeck schon einen Schritt weiter:
Er will das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aussetzen. Das gilt seit diesem Jahr. Daneben entwickelt Brüssel eine EU-Richtlinie mit anderem Anwendungsbereich und anderen Berichtspflichten (CSDDD). Solch unnötige Umstellungen könnten den Unternehmen nicht zugemutet werden, so Habeck. „Pragmatismus steht hier an erster Stelle“ (FAZ, 16.9.23). Sag ich ja!
Die Größenklassen werden angepasst.
Immerhin plant die EU die Erhöhung der Schwellenwerte für Umsatzerlöse und Bilanzsumme um 25 %. Die neuen Werte sollen für Geschäftsjahre ab 2024 gelten. Dann fallen weniger Unternehmen unter die Nachhaltigkeitserklärung.
Die EU hat auch ihr Gutes.