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FACHNACHRICHTEN PLUS - OKTOBER 2023

THEMEN

 
1. Akademisches Sackhüpfen: Wer prüft nach IDW PS KMU?
2. Prüferisches Ermessen: Inventurbeobachtung und Saldenbestätigungen – der Unterschied
3. IDW will 3,3 % fix als Abzinsungszinssatz bei Pensionsrückstellungen
4. Bundeskanzler a.D. – Wirtschaftsprüfer i.R.
5. Ihnen eine gute Zeit
6. Herausgeber
1.

Akademisches Sackhüpfen: Wer prüft nach IDW PS KMU?

 

Nächstes Jahr kommen die IDW PS KMU.

Schuld sind die ISA, sagt der IDW-Vorstand. Die ISA seien kaum noch skalierbar. Dem müsse man mit nationalen Prüfungsstandards entgegentreten.

Und was macht die IDW-Fachabteilung? Sie skaliert in ihren IDW F&A die ISA (DE) munter weiter – zurecht! Mögen die ISA auch länger werden, sie bleiben skalierbar. Ist doch Mumpitz, was das IDW zur mangelnden Skalierbarkeit der ISA sagt.

Was sind die Vorteile der IDW PS KMU?

Kein Vorteil im Vergleich zur Prüfung nach IDW PS.

Minimaler Vorteil im Vergleich zur Prüfung nach ISA (DE) bei den Risikobeurteilungen, und die sind mehr theoretisch als praktisch.

Ein Kollege in Hannover nannte die Unterschiede „akademisches Sackhüpfen“.

Beispiel: Was ist in der Praxis der Unterschied zwischen

  • inhärenten Risiken, die eine reele Möglichkeit haben einzutreten und bei Eintritt wesentlich sind nach ISA (DE) und
  • inhärenten Risiken, die ein vertretbar niedriges Maß übersteigen nach IDW PS KMU?

Ich fühle mich wie bei Loriot: Was ist der Unterschied zwischen einem Eichhörnchen und einem Klavier?

Stattdessen schweigt sich das IDW beharrlich dazu aus, ob die Prüfung eines Nicht-KMU nach IDW PS KMU zur Nichtigkeit des Abschlusses führt.

Das zeigt: Die Einführung der IDW PS KMU war eine überstürzte politische Entscheidung.

Ich kenne noch immer keinen Prüfer, der nach IDW PS KMU prüfen will. Wozu auch?

   
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2.

Prüferisches Ermessen: Inventurbeobachtung und Saldenbestätigungen – der Unterschied

 

Sind die Vorräte wesentlich, muss der Prüfer die Inventur beobachten.

Einzige Ausnahme: Die Anwesenheit des Prüfers ist praktisch nicht durchführbar, was das auch immer heißt. Corona hätte so ein Fall sein können (Sperrung des Lagers für Fremde). Jedenfalls sind nur dann alternative Prüfungshandlungen erlaubt. Die Inventurbeobachtung ist kein Fall des prüferischen Ermessens.

Die Inventurbeobachtung ist multiple Prüfungshandlung: Sie ist IKS-Funktionsprüfung zur Inventur sowie Einzelfallprüfungshandlung für die Aussagen Bestand, Vollständigkeit, Bewertung (beschädigte Ware, Sperrlager) und Aufdeckung von Verstößen (absichtliche Fehlzählungen).

Demgegenüber steht die Einholung externer Bestätigungen im prüferischen Ermessen des Prüfers. Der Prüfer muss würdigen, ob er externe Bestätigungen als aussagebezogene Prüfungshandlungen einholt.

Muss der Prüfer allein für seine Akte eine Saldenbestätigungsaktion Debitoren starten, obwohl er weiß, dass die Debitoren nicht antworten, z.B. Automobilisten? Nein, er kann die Salden direkt alternativ prüfen.

Übrigens: Bankbestätigungen sowie Saldenbestätigungen Debitoren und Kreditoren lassen sich auch als Prüfungshandlungen zur Aufdeckung von Verstößen (IDW: dolosen Handlungen) widmen.

 

Literatur

  • ISA (DE) 501, Tz. 4 ff. (Inventurbeobachtung)
  • ISA (DE) 330, Tz. 19 u. D.A50.1 (externe Bestätigungen)
   
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3.

IDW will 3,3 % fix als Abzinsungszinssatz bei Pensionsrückstellungen

 

Früher war alles ganz einfach: Da galt in der Steuerbilanz ein Abzinsungszinssatz von 6 %, und den übernahm man in die Handelsbilanz. Ergebnis war die Einheitsbilanz.

Dann kam das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) 2009 und führte einen eigenen Zinssatz für die Handelsbilanz ein. Das war der durchschnittliche Marktzins der letzten 7 Jahre. Die Folge waren 1/15-Regelgung für den Unterschiedsbetrag und aktive latente Steuern.

Doch der 7-Jahreszins sank und sank, und die Rückstellungen stiegen und stiegen. Und wieder griff der Gesetzgeber ein: Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnungsimmobilienkreditlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften 2016 führte einen durchschnittlichen Marktzins der letzten 10 Jahre ein. Die Folge waren Davon-Vermerk und Ausschüttungssperre für den Unterschiedsbetrag zwischen 7- und 10-Jahreszins.

Doch der Effekt war nur einmalig und kurzfristig. Auch der 10-Jahreszins sank und sank. Trotz jetzt wieder steigender Zinsen wird der Zins sogar in 2023 weiter sinken und erst ab 2024 wieder steigen.

Deshalb soll der Gesetzgeber jetzt wieder eingreifen:

Das IDW will einen konstanten Abzinsungszinssatz von 3,3 %. Schon letztes Jahr hatte sich das IDW nach Berlin gewandt und einen fixen Zins gefordert – damals noch glatt 3 %. Blieb das erste Schreiben an Bundesjustizminister Dr. Buschmann ungehört, weshalb man es jetzt nochmal versucht? Die Folge könnte ein neuerlicher Unterschiedsbetrag mit 1/15 Regelung diesmal in die umgekehrte Richtung sein. Immerhin läuft der 1/15-Unterschiedsbetrag nach BilMoG in 2024 aus.

Rin in die Kartoffeln, raus aus die Kartoffeln.

Zinssatzentwicklung 
Zinssatz [%]

Stichtag 10 Jahre 7 Jahre Unterschied
31.12.2016 4,01 3,24 0,77
31.12.2017 3,68 2,80 0,88
31.12.2018 3,21 2,32 0,89
31.12.2019 2,71 1,97 0,74
31.12.2020 2,30 1,60 0,70
31.12.2021 1,87 1,35 0,52
31.12.2022 1,78 1,44 0,34

 

Literatur

  • IDW, Reform der handelsrechtlichen Abzinsungskonzeption für Pensionsrückstellungen, 6.9.2023.
  • IDW, Bilanzielle Entlastung der Wirtschaft von überzeichneten Belastungen durch die handelsrechtlichen Abzinsungsvorschriften für Pensionsrückstellungen, 4.10.2022.
   
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4.

Bundeskanzler a.D. – Wirtschaftsprüfer i.R.

 

Viele schaffen auch im Alter noch gern: Weil es Spaß macht. Oder weil man noch einmal neu durchstarten will.

So wie Konrad Adenauer. Sein Lebenselixier war die Politik. Erst mit 73 wurde er Bundeskanzler und blieb es 14 Jahre. Mit 87 trat er zurück. Wie gern wäre er geblieben, anstatt seinem ungeliebten Nachfolger Ludwig Erhard das Zepter übergeben zu müssen. Noch mit 90 war er CDU-Parteichef. Im Bundestag blieb er bis zuletzt.

Mit seinem Rücktritt wurde Konrad Adenauer Bundeskanzler a.D.

Und bei uns Prüfern?

  • Entweder man bleibt ganz einfach WP/vBP. Genug zu tun gibt es immer, und Abwahl oder Rücktritt wie bei Adenauer gibt es nicht, allenfalls den Widerruf, wenn man den Beruf nicht nur vorübergehend nicht mehr ordnungsmäßig ausüben kann (§ 20 Abs. 2 Nr. 3 WPO).
  • Oder man zieht sich ins Privatleben zurück und verzichtet auf die Bestellung, Dann erlaubt die Wirtschaftsprüferkammer auf Antrag, die Berufsbezeichnung mit dem Zusatz „im Ruhestand“ weiterzuführen: WP/vBP i.R. (§ 18 Abs. 4 WPO).

Übrigens:

Deutschlands dienstältester Wirtschaftsprüfer ist 97! WP StB Prof. Dr. Dr. h.c. Rainer Ludewig wurde schon 1958 bestellt. Da hatte das Tandem Adenauer und Erhard gerade die Bundestagswahl mit absoluter Mehrheit gewonnen. Dieses Jahr feierte Professor Ludewig sein 65. Dienstjubiläum.

Bei ihm hörte ich Anfang der 2000er Vorlesungen zur betriebswirtschaftlichen Steuerlehre an der Universität Münster. Das waren Zeiten!

 

Literatur

  • WPK, Weiterführung der Berufsbezeichnung WP, Mitglieder fragen – WPK antwortet, 5.8.2021.
  • wp.net, Dienstältester WP Deutschlands unterstützt wp.net, 24.5.2022.
   
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5.

Ihnen eine gute Zeit

 

Das war es für heute. Wir sehen uns auf den Seminaren!

   
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6.

Herausgeber

 

WP StB Mark Schüttler – Memeler Weg 44 – 58511 Lüdenscheid

info@primus-seminare.de

 
   
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