Die Nachhaltigkeit ist in aller Munde. Bald müssen auch mittelständische große Gesellschaften im Lagebericht darüber schreiben (vgl. Fachnachrichten +, April 2023). Auch kleine öffentliche Gesellschaften sind betroffen, weil sie über die Gemeindeordnungen zur Aufstellung wie große Gesellschaften verpflichtet sind.
Nach der EU-RL können die Mitgliedstaaten wählen, ob der Abschlussprüfer, ein zweiter Wirtschaftsprüfer oder ein Prüfungsdienstleister das prüft.
Die WPK hatte sich schon im Februar 2023 positioniert: Für sie ist der Abschlussprüfer der „geborene Prüfer“ der Nachhaltigkeit.
Diesen Monat nun bläst das IDW in dasselbe Horn („Sehr geehrte Herr Bundesminister“ ?!). Der Nachhaltigkeitsbericht sei in den Lagebericht integriert, und eine integrierte Berichterstattung erfordere eine integrierte Prüfung. Damit biete sich auch für kleinere WP-Praxen die Chance, sich als Experten für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu profilieren. Deshalb brauche es die Prüfung aus einer Hand (vgl. IDW, Eingabe zur Umsetzung der CSRD, 4.5.23).
Warum steht in der Eingabe des IDW eigentlich nirgends, dass das IDW schon eine Fortbildung zum „Sustainability Auditor IDW“ für knapp TEUR 10 bereithält? Die IDW-Eingabe zählt 29 Seiten. Wäre das zu erwähnen, nicht noch Platz gewesen?
Ich bleibe dabei: Ohne unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sinkt nicht, sondern steigt das Risiko einer weiteren Konzentration des Prüfermarktes, weil die kleinen Prüfer auszusteigen drohen (vgl. Schüttler, DB 2023, 1237 (Heft 21).
Hoffen wir, dass der Gesetzgeber weise entscheidet. Bis Juli 24 hat er Zeit.