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CSRD-Umsetzungsgesetz nicht vor Herbst – oder vor Weihnachten

 

Im März kam vom FDP-Bundesjustizministerium der CSRD-Referentenentwurf.

Die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts soll neue WP-Vorbehaltsaufgabe werden. Prüfungsdienstleister sollen verboten werden, obwohl der WP-Berufsstand allein viel zu klein ist.

Zudem greift das geplante Gesetz in Abschluss, Lagebericht und Abschlussprüfung ein: Auch wer nichts mit Nachhaltigkeit am Hut hat, wird von Änderungen betroffen sein.

Die WP-Vorbehaltsaufgabe wurde auf der WPK-Beiratssitzung Anfang Juni kontrovers diskutiert.

Dank Ihrer Stimmen bin ich Mitglied im Bereit. Und mit Freude berichte ich.

Es erzählte WPK-Präsident Andreas Dörschell:

Man wäre bei Vertretern der Ampelkoalition regelmäßig zur CSRD vorstellig geworden. Es gäbe gutes Einvernehmen über verschiedene Themen. An den entscheidenden Personen wäre man dran:

„Wir werden uns dafür einsetzen, dass das, was im Referentenentwurf steht, so bleibt.“

Soll heißen: Man betreibt gezielte Lobbyarbeit für die WP-Vorbehaltsaufgabe.

Doch dann wurde Dörschell auffallend zurückhaltend:

  • „Es gibt andere Meinungen.“
  • „Was am Ende Gesetz wird, ist in vielen Punkten teilweise noch offen.“
  • „Das ganze Thema ist noch nicht zu Ende.“
  • „Die Messe ist noch nicht gelesen zu diesem Punkt.“

Das hatte im Dezember 2023 auf der letzten Beiratssitzung noch weit hoffnungsvoller geklungen. Heißt: Die WP-Vorbehaltsaufgabe ist noch nicht besiegelt! Gut so!

Der feine Unterschied

Begrifflich sattelfest war Dörschell nicht: Den Referentenentwurf bezeichnete er bisweilen falsch als Gesetzentwurf. Steht sogar falsch auf der WPK-Internetseite im Bericht über die Sitzung des Beirates am 3.6.24 vom 5.6.24 (letzter Abruf: 9.6.2024). Vielleicht bemüßigt sich ja jemand in der Kammer, das mal zu berichtigen. Hatte zuvor auch schon das IDW durcheinandergebracht. Peinlich – wenn das am Ende noch wer liest…

Darum aufgepasst, Herr Präsident: Es gibt bisher nur einen FDP-Referentenentwurf. Einen Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es noch gar nicht. Sollten Sie eigentlich wissen, woll?

Bis Anfang Juli müsste die CSRD umgesetzt sein. Wird sie aber nicht.

Und das hat seinen Grund:

Rund 80 Stellungnahmen aus Wirtschaft, Wissenschaft und WP-Branche gingen zum Referentenentwurf ein. Das Ministerium war überrascht: So gut wie alle fordern die Zulassung von Prüfungsdienstleistern –- außer WPK und IDW natürlich. WPK und IDW halten weiter stur Kurs auf Vorbehaltsaufgabe, mit anderen Worten:

Gesetzliche Marktbereinigung über die Nachhaltigkeit!

Ein Beiratsmitglied mit Big4-Hintergrund warf spontan ein: Die Zulassung von Prüfungsdienstleistern wäre „hochgradig gefährlich“.

Ein IDW-nahes Beiratsmitglied ergänzte: Nachhaltigkeit zu prüfen, sei gar nicht so schwierig, denn: Der Prüfer dürfe weniger Knowhow haben als der Ersteller.

Wie bitte? Wozu dann überhaupt noch ein WP-Examen? Wie hilflos muss sein, der solch unsinnige Argumente bemüht.

Wichtig: Auch SPD und Grüne sehen die WP-Vorbehaltsaufgabe kritisch.

Und so wird sich die CSRD-Umsetzung wohl verschieben. Das Gesetz kommt nicht vor Herbst.

Also gibt es Änderungen. Sonst bräuchte man nicht mehr Zeit dafür.

Und wenn nach der Europawahl in Berlin die Koalition doch noch platzt und es Neuwahlen gibt, dauert es bis Weihnachten.

Ich bin weiter optimistisch, dass Prüfungsdienstleister zugelassen werden.

Warum auch soll ein deutsches Tochterunternehmen eines z.B. französischen Mutterunternehmens einen Prüfungsdienstleister beauftragen dürfen, das deutsche Tochterunternehmen eines deutschen Mutterunternehmens dagegen nicht?

Solange ich etwas zu sagen habe, werde ich meine Stimme für eine mittelstandsfreundliche Wirtschaftsprüfung erheben.

Wir sehen uns. Ich zähle auf Sie. Machen Sie es gut!

   
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WP StB Mark Schüttler – Memeler Weg 44 – 58511 Lüdenscheid

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