Ende Juli 2024 beschloss die Bundesregierung überraschend den CSRD-Gesetzentwurf. Es war die letzte Kabinettssitzung vor der Sommerpause.
Deutschland ist spät dran:
Bis Anfang Juli 2024 hätte die Umsetzung erfolgen müssen – erfolgte aber nicht.
Aktuell sinniert die Ampelkoalition über den Bundeshaushalt 2025 – wobei wir wissen: Die Ampelkoalition ist Folge der Bundestagswahl 2021 – einmal falsch gelacht, mein Platz ist in Bayern – erinnern Sie sich? Was meinen Sie?
Auch der CSRD-Gesetzentwurf hält stur an der WP-Vorbehaltsaufgabe fest – einer überwältigenden Mehrheit warnender Stimmen aus Wirtschaft, Wissenschaft und WP-Branche zum Trotz. Im Wesentlichen allein WPK und IDW wollen die WP-Vorbehaltsaufgabe.
Dazu der Arbeitskreis Bilanzrecht Hochschullehrer Rechtswissenschaft (AKBR):
„Wir stellen irritiert fest, dass der Gesetzgeber zwar oft die Oligopolbildung auf dem Markt für Bestätigungsleistungen beklagt (zuletzt im Zuge des FISG), bei nächster Gelegenheit aber wieder ohne Not Maßnahmen ergreifen möchte, die eben diese Oligopolbildung weiter verfestigen werden.“
Ähnlich der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI):
„Die Einbindung unabhängiger Prüfdienstleister könnte die Verfügbarkeit von Verifizierungsdienstleistungen auf dem Markt erhöhen, den Wettbewerb fördern, zu geringeren Kosten für die berichtenden Unternehmen führen und potenzielle Kapazitätsengpässe bei der externen Prüfung vermeiden.“
Einziges Entgegenkommen im CSRD-Gesetzentwurf im Vergleich zum CSRD-Referentenentwurf:
Eine spätere Zulassung von Prüfungsdienstleistern will die Bundesregierung prüfen – das kann sie leicht zusagen, denn bis dahin ist sie nicht mehr im Amt.
wp.net befürchtet:
Es geht nicht um Qualität, sondern um gesetzlich forcierte Marktbereinigung!
Warum hält sich das Bundesjustizministerium so eng an WPK und IDW?
Dazu das Bundesjustizministerium:
- Nach CSRD dürfen Prüfungsdienstleister nur zugelassen werden, wenn sie Anforderungen unterliegen, die mit den Anforderungen an Wirtschaftsprüfer „gleichwertig“ sind.
- Kriterien sind insb. Ausbildung, Eignungsprüfung, Qualitätssicherungssysteme, Sanktionsregime, Haftung und Aufsicht.
- Aktuell gibt es in Deutschland keine solchen gleichwertigen Anforderungen für Prüfungsdienstleister.
- Deshalb ist aktuell keine Zulassung von Prüfungsdienstleistern möglich.
So dreht sich die Bundesregierung im Kreis:
Können aktuell keine Prüfungsdienstleister zugelassen werden, kann sich die Bundesregierung für eine andere Rechtslage einsetzen.
Dazu nochmals der Arbeitskreis Bilanzrecht Hochschullehrer Rechtswissenschaft (AKBR):
„Warum in Deutschland nicht funktionieren soll, was andere Mitgliedstaaten für möglich halten, ist nicht zu sehen.“
Es schadet der Demokratie, wer ohne Not die überwältigende Mehrheit beiseite wischt.
Und deshalb frage ich:
Wer schreibt hier eigentlich das CSRD-Umsetzungsgesetz?
Literatur
- Arbeitskreis Bilanzrecht Hochschullehrer Rechtswissenschaft (AKBR), Stellungnahme zum CSRD-Referentenentwurf, 1.4.2024.
- Bundesverband der Deutschen Industrie e.V., Stellungnahme zum CSRD-Referentenentwurf, 19.4.2024.
- Bundesjustizministerium, Gesetz zur Umsetzung der CSRD, Informationspapier, Juli 2024.
- wp.net, Stellungnahme zum Regierungsentwurf vom 24.07.2024 zur Umsetzung der CSRD-Richtlinie.
- FAZ, Die neue Klimabürokratie sorgt für Frust, 29.7.2024.